[ Auszug: (1) Die Auflösung des Vereins sowie die Entziehung der Rechtsfähigkeit ist
in das Vereinsregister einzutragen. Im Falle der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]